Zahlungsunfähigkeit einer GmbH und die Verpflichtung für den Geschäftsführer
Achtung: Es liegt ein Insolvenzgrund vor
Tritt die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH ein, ist der Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet innerhalb der nächsten 21 Tage den Insolvenzantrag zu stellen.
Doch wann ist eine GmbH de facto zahlungsunfähig und wann droht die Zahlungsunfähigkeit?
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Die Experten für GmbH Insolvenzen unserer Unternehmensberatung haben alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.
Wann ist eine GmbH zahlungsunfähig?
Definition Zahlungsunfähigkeit laut Gesetz
Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH tritt ein, wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Das Gesetz sagt dazu: „Wenn die fälligen Verbindlichkeiten die noch verfügbaren Mittel um mehr als 10 % übersteigen, ist die Zahlungsunfähigkeit anzunehmen.“
Tatsächlich hängt die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit immer vom Einzelfall ab, denn es hat auch schon Gesellschaften gegeben, die sich in diesem Stadium noch erholen und sanieren konnten.
Doch was tun, wenn die Zahlungsunfähigkeit anzunehmen ist und jedes Anzeichen einer möglichen Insolvenzverschleppung die Strafbarkeit mit sich bringen kann?
Die Rolle des GmbH Geschäftsführers im Fall der Zahlungsunfähigkeit
Die Pflicht zu handeln wie ein ordentlicher Geschäftsmann
Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie die Pflicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu handeln. Dazu gehört auch, dass Sie die Finanzen Ihrer Gesellschaft jederzeit kontrollieren und eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Zusätzlich haben Sie eine Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern. Außerdem ist es Ihre Pflicht jederzeit für den Erhalt des Stammkapitals zu sorgen.
Die rechnerische Überschuldung
Treten finanzielle Schwierigkeiten auf und wurde die rechnerische Überschuldung festgestellt, müssen Sie eine Fortbestehensprognose erstellen lassen und diesen Umstand den Gesellschaftern mitteilen. Den Gesellschaftern soll damit die Möglichkeit gegeben werden eine Sanierung anzustreben und so die Insolvenz zu vermeiden. Dazu sollte ein Gesellschafterbeschluss verfasst werden, um Sie als Geschäftsführer von späteren möglichen Konsequenzen zu entlasten.
GmbH Zahlungsunfähigkeit und die Haftungsrisiken
Insolvenzantrag zu früh oder zu spät – in beiden Fällen drohen Konsequenzen
Wussten Sie, dass es auch Konsequenzen hat, wenn Sie den Insolvenzantrag zu früh stellen? Tatsächlich ist das so, denn erscheint eine Sanierung möglich und vernünftig, dürfen Sie keinen Insolvenzantrag stellen.
Anders herum droht die Strafbarkeit Betrug, Kredituntreue, Untreue, Nichtabführen von Lohn-, Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer, Unterschlagung, Bankrott oder Vereiteln der Zwangsvollstreckung, wenn Sie den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellen.
Sie sehen sich im Falle der möglichen Zahlungsunfähigkeit in jedem Fall Konsequenzen ausgesetzt, die Sie nicht unterschätzen dürfen.
Experten und auch wir raten jedem Geschäftsführer, der eine ernsthafte Krise feststellt, holen Sie sich frühzeitig Hilfe und Expertenrat an Ihre Seite.
Unternehmensberatung Noack unterstützt Sie mit Expertenwissen
Gerät Ihre Gesellschaft in die drohende Zahlungsunfähigkeit, warten Sie nicht und holen Sie sich direkt Rat und Unterstützung an Ihre Seite. So vermeiden Sie Haftungsrisiken und erhöhen die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung. Unsere Unternehmensberater beraten Sie, erstellen eine Fortführungsprognose und helfen Ihnen den weiteren Weg zu finden.
Eine Krise ist auch immer eine Chance auf einen Neuanfang und diese Chance sollten Sie nicht verschenken. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit des GmbH Ankaufs, wenn Sie sich entscheiden sollten die GmbH nicht weiterführen zu wollen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Die Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
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