Staatliche Zuschüsse und Corona-Hilfen

Wo Unternehmen jetzt Hilfen bekommen

Staatliche Zuschüsse und Corona-Hilfen in Milliardenhöhe. Doch wo beantragen Sie diese und wie unterscheiden sich die Hilfsmaßnahmen?

Staatliche Zuschüsse

Staatliche Zuschüsse

Wir stellen Ihnen staatliche Zuschüsse und Corona-Hilfen für Berlin und Brandenburg vor.

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Staatliche Zuschüsse – es ist das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands

Die Bundesregierung hat heute ein umfangreiches Hilfspaket mit mehreren Schutzschirmen − darrunter eine Soforthilfe für kleine Firmen und Solo-Selbstständige − gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde ein Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Dafür soll eine Notfallregelung in der Schuldenbremse durch den Bundestag in Kraft setzen. Damit alle möglichst rasch umgesetzt werden kann, soll am Mittwoch der Bundestag und am Freitag der Bundesrat zustimmen. Es ist das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands.

Staatliche Zuschüsse im kurzen Überblick

  • Kleine Firmen und Solo-Selbständige, Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe gedacht.
  • Großunternehmen erhalten staatliche Zuschüsse in Form von Kreditgarantien, zum Beispiel über Stabilisierungsfonds. Die Bundesregierung hat 100 Milliarden Euro für mögliche staatliche Unternehmensbeteiligungen und 400 Milliarden Euro an Kreditgarantieren vorgesehen.
  • Das Sonderkreditprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) umfasst Liquiditätshilfen in Höhe von 100 Milliarden Euro.
  • Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können.
  • Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
  • Mit den bereits beschlossenen erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können.
  • Das Insolvenzrecht soll gelockert werden. Die Bundesregierung werde die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 aussetzen. Damit könne verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereite eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, informiert das Bundesfinanzministerium.

Staatliche Zuschüsse Berlin

Die staatlichen Zuschüsse für Berlin umfassen ein Soforthilfeprogramm für kleine und Kleinstunternehmer des privaten Kulturbetriebes, freiberufliche und soloselbständige Künstler. Staatliche Zuschüssen sollen in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden können. Außerdem sind 100 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbständige mit bis zu fünf Beschäftigten im Gespräch.

Staatliche Zuschüsse Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vergibt Mikrokredite für Betriebsmittel für KMU ohne erforderliche Sicherheiten in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Außerdem gibt es ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflicher in Form von Zuschüssen zwischen 5.000 und 60.000 Euro.

Staatliche Zuschüsse beantragen

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Im Dschungel der Hilfsmaßnahmen ist es nicht ganz einfach durchzublicken. Wir bieten Ihnen Corona Beratung zum Festpreis und unterstützen Sie bei der Beantragung. Unsere Experten wissen wo Sie Ihre Zuschüsse und Corona-Hilfen beantragen, sodass die Gelder möglichst schnell ausgezahlt werden. Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen Sie sich persönlich beraten.

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