Corona Hilfen für KMU – milliardenschwere Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Soforthilfen für Unternehmen in der Covid-19 Pandemie

Corona Hilfen für KMU richten sich an alle kleine und mittlere Unternehmen, die aktuell unter der Covid-19 Pandemie leiden.

Corona Hilfen für KMU

Corona Hilfen für KMU

Die aktuellen Zahlen belegen, dass rund 65 % aller KMU unter der Covid-19 Pandemie leiden.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

Sind auch Sie betroffen, lese Sie hier, welche Corona Hilfen für KMU auf den Weg gebracht wurden und rufen Sie unsere Unternehmensberatung Noack an, wenn Sie fachliche Unterstützung wünschen. Je schneller Sie Ihre Corona Hilfen für KMU beantragen, desto besser werden Sie die Corona Krise überstehen.

Inhaltsverzeichnis Corona Hilfen für KMU

  • Kurzarbeitergeld schon ab 10 % Beschäftigungslosigkeit
  • Änderungen bezogen auf Steuervorauszahlungen
  • KfW-Corona-Kredithilfen und ERP-Kredite
  • Corona Hilfen für Kulturschaffende
  • Als Selbständiger an Corona erkrankt. Was nun?
  • Allgemeine Informationen zu Covid-19
  • Hilfreiche Links

Kurzarbeitergeld schon ab 10 % Beschäftigungslosigkeit

Löhne und Gehälter machen einen Großteil der Kosten eines Betriebes aus. Um Arbeitslosigkeit bestmöglich zu vermeiden und Betriebe / Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen hat die Bundesregierung für die Zeit der Covid-19 Pandemie das Kurzarbeitergeld neu geregelt. Sie können jetzt ab 10 % Beschäftigungslosigkeit Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang waren es 30 %. Ihre Mitarbeiter erhalten dann 60 %, bzw. 67 %, wenn Kinder im Haushalt leben, des Nettolohns. Das Kurzarbeitergeld wird von Ihnen als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

Unser Tipp: Auch die Krankenkassenbeiträge für Sie als Selbständiger / Unternehmer / Freiberufler sind einkommensabhängig. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach, ob die Beiträge zur Krankenversicherung während der Corona Krise angepasst werden können.

Änderungen bezogen auf Steuervorauszahlungen

Auch Sie müssen sicher Steuervorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Diese ist dem jeweiligen Umsatz angepasst. Leiden Sie unter der Corona Krise und ist Ihr Umsatz gesunken, passt die Höhe der Steuervorauszahlung nicht mehr. Laufende Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer können herabgesetzt oder ausgesetzt werden.

Für fällige Steuerzahlungen gilt, Sie können eine Stundung beantragen. Säumniszuschläge werden nicht erhoben. Ebenso sind Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres (31. Dezember 2020) ausgesetzt.

Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können sich Arbeitgeber in voller Höhe vom Staat erstatten lassen. Das war vorher nur zu 50 % möglich.

KfW-Corona-Kredithilfen und ERP-Kredite

Corona Hilfen für KMU in Form von Krediten, Bürgschaften und Finanzierungen

Die KfW, Kreditanstalt für den Wiederaufbau, hat spezielle KfW-Corona-Hilfe auf den Weg gebracht. Die KfW soll die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler werden in ihren Zugangsbedingungen und Konditionen verbessert.

Wichtig zu wissen: Bei der KfW-Corona-Hilfe handelt es sich nicht um Zuschüsse. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Konditionen und teilen Ihnen mit wo Sie sich schnellstmöglich Hilfe suchen können.

Corona Hilfen für Kulturschaffende

Corona Hilfen für KMU, die zuerst unter der Covid-19 Pandemie litten

Kulturschaffende waren die ersten, die unter der Covid-19 Pandemie litten. Veranstaltungen aller Art wurden abgesagt und niemand weiß wann und ob sie nachgeholt werden können. Umsätze brachen von einem Tag auf den anderen ein.

Selbständige, die nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sind, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung (§ 58 IfSG)- die Finanzämter geben dazu genauere Informationen.

Auch die Möglichkeit der Kurzarbeit kann in Anspruch genommen werden, wenn Selbständige, Freiberufler und Künstler mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.

Gerade im Bereich Künstler, Freiberufler und Kleinunternehmer sind die Corona Hilfen für KMU besonders wichtig, aber nicht ganz einfach herauszufinden. Rufen Sie unsere Unternehmensberatung an und lassen Sie sich persönlich beraten.

Corona Hilfen für KMU in Berlin & Brandenburg

Berlin: Die Soforthilfe für KMU mit maximal 250 Mitarbeitern muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Als Maßnahme sind zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren vorgesehen. In Ausnahmefällen sind bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.) möglich. Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmer mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.

Brandenburg: Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben sind antragsberechtigt. Die Höhe der Soforthilfe gliedert sich nach Anzahl der Beschäftigten. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag der Soforthilfe muss bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden und wird kurzfristig auf Ihr Konto überwiesen.

Als Selbständiger an Corona erkrankt. Was nun?

Auch hier gilt die sonst übliche Regelung. In der Zeit der Erkrankung fällt der Verdienst weg. Ab dem 43. Tag der Erkrankung tritt das gesetzliche Krankengeld in Kraft, das aber unwahrscheinlich ist, da die Krankheitsdauer in der Regel ca. 14 Tage beträgt.

In häuslicher Quarantäne ändert sich nicht, solange man als Selbständiger im Home-Office arbeitet. Hindert der Corona Virus an der Ausübung der Arbeit außer Haus, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und eine Entschädigung für Verdienstausfälle wird gezahlt. Die Höhe wird anhand des letztens Jahreseinkommens berechnet.

Allgemeine Informationen zu Covid-19

Ganz wichtig ist die Prävention. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen für mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife, trägt ebenso zur Vermeidung bei wie Husten und Niesen in die Armbeuge.

Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Empfohlen werden mindestens 1,5 m. Händeschütteln sollte ebenso unterlassen werden wie mit den eigenen Händen ins Gesicht zu gehen bevor man sich die Hände gewaschen hat.

Setzen Sie nach Möglichkeit alle Maßnahmen in Ihrem Betrieb um, die empfohlen wurden.

Hilfreiche Links zu Corona Hilfen für KMU und aktuelle Informationen zur Covid-19 Pandemie

Bundesgesundheitsministerium

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Robert-Koch-Institut

Aktuelle Nachrichten des ZDF

Angebot Corona Beratung

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

redaktion

redaktion>42 Beiträge