Firmeninsolvenz Ablauf – In drei Phasen durch die Insolvenz
Unternehmensberatung Noack begleitet Sie
Firmeninsolvenz Ablauf: Wir bekommen ganz häufig die Frage gestellt wie ein Firmeninsolvenzverfahren abläuft. Sie erfahren an dieser Stelle alles Wichtige zum Ablauf der Regelinsolvenz.
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. Als Unternehmensberatung begleiten wir Sie vor, während und nach der Insolvenz und bieten Ihnen kompetente Hilfe und Beratung.
Firmeninsolvenz Ablauf: der erste Schritt der Regelinsolvenz
Der erste Schritt der Regelinsolvenz ist der Insolvenzantrag. Dieser kann durch den Schuldner oder den Gläubiger gestellt werden. Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag nun. Geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) und ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Sind beide Punkte erfüllt, wird dem Antrag stattgegeben und das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter.
Firmeninsolvenz Ablauf: der zweite Schritt, die Insolvenzeröffnung
In Schritt zwei erfolgt die Insolvenzeröffnung und der Insolvenzverwalter ist nun für die Abwicklung im Unternehmen zuständig. Dazu wird auch eine Gläubigerversammlung einberufen, die entscheidet, ob das Unternehmen mittels Sanierung fortgeführt oder liquidiert wird. Die Gläubiger müssen außerdem ihre Forderungen anmelden, die ebenfalls gerichtlich geprüft werden.
Firmeninsolvenz Ablauf: der dritte Schritt, die Abwicklung und der Schlusstermin
Im dritten Schritt der Insolvenz einer GmbH, oder anderen Kapitalgesellschaft, erfolgen die Abwicklung und der Schlusstermin. Während der Abwicklung setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um, verwertet das noch vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle. Je nach Größe des Unternehmens kann diese Phase einige Jahre in Anspruch nehmen. Große Firmeninsolvenzen dauern mitunter bis zu zehn Jahre. Im Durchschnitt liegt die Dauer bei ca. vier Jahren.
Sind alle Vermögensgegenstände verwertet, alle Forderungen erfüllt und kann der Insolvenzverwalter den Schlussbericht erstellt, setzt das Insolvenzgericht den Schlusstermin an. Werden nun keine Einwände mehr erhoben, hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Im Anschluss an die Aufhebung erfolgt immer die Löschung aus dem Handelsregister.
Besonderheiten einer Firmeninsolvenz
Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf die Besonderheiten einer Firmeninsolvenz hinweisen. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen, sodass Sie während der Insolvenz die Verwaltung nicht an den Insolvenzverwalter abgeben müssen. Das Gericht bestellt dann einen Sachverwalter, der Ihre Tätigkeiten überwacht.
Vorteile der Eigenverwaltung: Sie kennen Ihr Unternehmen besser und das Verfahren ist kostengünstiger, da keine Kosten für den Insolvenzverwalter anfallen.
Sie haben auch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht Ihnen das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Das Schutzschirmverfahren kombiniert die Eigenverwaltung und stoppt Vollstreckungen. Sie haben im Rahmen des Schutzschirmverfahrens drei Monate Zeit einen Sanierungsplan zu erstellen oder erstellen zu lassen. In diesen drei Monaten dürfen Gläubiger nicht auf das Vermögen zugreifen.
Unternehmensberatung Noack – unser Know-how hilft Ihnen
Eine Firmeninsolvenz ist immer sehr komplex und will gut vorbereitet und durchdacht sein. Holen Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite und rufen Sie uns an. Unsere Unternehmensberatung hat sich auf krisenbehaftete Kapitalgesellschaften spezialisiert und steht Ihnen beratend zur Seite.
Unser Rat: Sehen Sie die Krise auch als Chance, denn Scheitern gehört zum Unternehmertum. Sie werden aus Fehlern lernen und diese beim nächsten Mal nicht wieder machen.