Überschuldung GmbH

Die Überschuldung mit unserer Hilfe vermeiden

Überschuldung GmbH: Droht die Überschuldung Ihrer GmbH? Wenden Sie sich umgehend an unsere Unternehmensberatung und holen Sie sich kompetente Unterstützung an Ihre Seite.

Überschuldung GmbH

Überschuldung GmbH

Lesen Sie nachfolgend warum schnelles Handeln erforderlich ist.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

Die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalgesellschaft sind Insolvenzgründe. Sobald die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalgesellschaft festgestellt wurde, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern (= unverzüglich), spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Nun bedeutet die Überschuldung GmbH nicht zwangsläufig die insolvenzrechtliche Überschuldung, wenn eine positive Fortführungsprognose erstellt werden kann.

Wir erklären Ihnen kurz und kompakt den Zusammenhang.

Bedeutung der Fortführungsprognose bei Überschuldung

Kann die Kapitalgesellschaft fortbestehen?

Das Ergebnis der Fortführungsprognose entscheidet über den Fortbestand der Kapitalgesellschaft. Die bilanzielle Überschuldung GmbH in Kombination mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit lässt dem Geschäftsführer nur eine Möglichkeit. Er muss die Fortführungsprognose erstellen lassen.

Fällt die Fortführungsprognose positiv aus, entfällt der zweite Schritt die Überschuldungsbilanz zu erstellen. Eine positive Fortführungsprognose muss zwingend den Willen zur Fortführung der GmbH enthalten sowie ein realistisches Konzept für das laufende und folgende Geschäftsjahr.

Was aber passiert, wenn die Fortführungsprognose negativ ausfällt?

Überschuldung GmbH und die negative Fortführungsprognose

Erstellung der Überschuldungsbilanz

Fällt die Fortführungsprognose negativ aus, muss der Geschäftsführer eine Überschuldungsbilanz erstellen oder erstellen lassen. Ergibt die Überschuldungsbilanz, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um vorhandene Verbindlichkeiten zu decken, liegt eindeutig die bilanzielle Überschuldung vor und die Insolvenzantragspflicht beginnt.

Überschuldung GmbH – Unsere Leistungen für Sie

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard

Wir erstellen Ihre Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard und haben dabei ausschließlich Ihren Erfolg im Blickfeld. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie können sich anschließend immer noch ganz in Ruhe überlegen, ob Sie unser Expertenteam beauftrage möchten.

Grundsätzlich können Sie die Fortführungsprognose auch selbst erstellen. Wir empfehlen Ihnen aber Experten hinzuzuziehen, denn unsere fachkundigen Berater verfügen über jahrelange Erfahrung in der Erstellung der Fortführungsprognose nach IDW S6 Standard.

GmbH Insolvenz – und dann?

Was passiert im Fall der GmbH Insolvenz?

Leider passiert sehr viel und eine Insolvenz Ihres Unternehmens wird Sie lange beschäftigen. Zudem sind Sie als Geschäftsführer zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Wir haben uns auf die Beratung und Begleitung von krisenbehafteten Unternehmen spezialisiert und erstellen qualifizierte Fortführungsprognosen nach IDW S6 Standard. Außerdem können wir Unternehmen mittels Insolvenzverfahren sanieren. Ist eine Sanierung nicht mehr möglich, schauen wir gemeinsam in Ihre berufliche Zukunft und begleiten Sie als Unternehmensberater. Die Insolvenz eines Unternehmens ist nie schön. Aber Sie bedeutet auch nicht das Ende Ihrer beruflichen Zukunft.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Unser Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Je schneller Sie im Fall einer Krise aktiv werden, desto effektiver kann eine Überschuldung vermieden werden.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

redaktion

redaktion>42 Beiträge