Firmeninsolvenz – Ratgeber zu den wichtigsten Fragen der Regelinsolvenz

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Firmeninsolvenz, das Schreckgespenst für jedes Unternehmen. Ist es eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten? Was ist jetzt zu beachten und wie zu handeln?

Firmeninsolvenz

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Unsere Unternehmensberatung hat einen Ratgeber zu den wichtigsten Fragen der Firmeninsolvenz erstellt.

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Firmeninsolvenz – ein Überblick der wichtigsten Punkte

Wie die Privatinsolvenz ist auch die Firmeninsolvenz oder Regelinsolvenz in der Insolvenzordnung geregelt. Die Unternehmensinsolvenz soll einen finanziellen Neuanfang im Rahmen einer Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens oder die Abwicklung des Unternehmens ermöglichen.

Betrifft die Firmeninsolvenz eine Kapitalgesellschaft, GmbH, AG, UG oder GmbH & Co KG, so muss der Geschäftsführer zügig handeln. Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit, eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (siehe dazu § 15a Abs. 1 S.1 InsO) vor, ist innerhalb von 21 Tagen beim Insolvenzgericht der Insolvenzantrag zu stellen.

Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund vor, ist der Insolvenzantrag freiwillig und keine Pflicht.

Erfolgt der Insolvenzantrag verspätet oder gar nicht, droht der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Dieser kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden (siehe dazu § 15a Abs. 1 und 3 InsO).

Ablauf einer Firmeninsolvenz – Sanierung oder Abwicklung?

Führt das Firmeninsolvenzverfahren automatisch zum Aus der Firma?

Nein, das Firmeninsolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Aus der Firma. Je nach Ausgangslage kann auch eine Sanierung in Betracht gezogen werden. Eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht ist das Schutzschirmverfahren, das eine vorläufige Eigenverwaltung und einen Insolvenzplan für die Sanierung des Unternehmens vorsieht. Die dritte Möglichkeit ist dann die Abwicklung des Unternehmens.

Welche Möglichkeit in Frage kommt, entscheidet der Insolvenzverwalter, der in der Regel vom Insolvenzgericht eingesetzt wird. Mit der Bestellung des Insolvenzverwalters geht die Verwaltungsbefugnis an diesen über. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kommunikation mit den Gläubigern, erstellt ein Forderungsverzeichnis und prüft, ob ein Sanierungsplan erarbeitet werden kann. Ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters kann die Geschäftsführung keine Handlungen vornehmen.

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Das Regelinsolvenzverfahren vermeiden

Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, kann das Regelinsolvenzverfahren unter Umständen vermieden werden. Dazu muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Zudem muss eine stabile Fortführung des Unternehmens glaubhaft dargestellt werden können. Ein Schuldenbereinigungsplan schützt nicht vor einer weiteren Insolvenzantragspflicht und bietet keinen Schutz vor Zwangsvollstreckungen, wenn erneut Zahlungsschwierigkeiten auftreten.

Unternehmenssanierung – Restrukturierung innerhalb des Firmeninsolvenz

Eine weitere Möglichkeit ist die Unternehmenssanierung mit einem Sanierungsplan innerhalb des Regelinsolvenzverfahrens. Der Sanierungsplan innerhalb der Firmeninsolvenz ist in §§ 217 ff. InsO geregelt und benötigt die Zustimmung der Gläubiger. In der Regel beinhaltet der Sanierungsplan auch Teilzahlungen zur Befriedigung der Gläubiger.

Welche Auswirkungen hat eine Firmeninsolvenz für den Geschäftsführer?

Leider hat das Firmeninsolvenzverfahren auch Auswirkungen auf den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Der GmbH-Geschäftsführer muss eine eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse der Firma abgeben. Diese eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) kann später zu Schwierigkeiten führen, wenn der Geschäftsführer eine neue Tätigkeit aufnehmen möchte.

Möglicherweise leidet auch die Kreditwürdigkeit, da die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an die SCHUFA gemeldet wird. Zudem können auch Geschäftsbeziehungen leiden, denn meist sinkt das Vertrauen und bisherige Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden nehmen Abstand. Im Rahmen eines Sanierungsplans muss unbedingt versucht werden das Vertrauen aufrecht zu erhalten.

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?

Die Regelinsolvenz gliedert sich in die drei Phasen Antrag und Eröffnungsverfahren, Insolvenzverfahren und Abschluss des Verfahren. In der Regel dauert das Insolvenzverfahren sechs Jahre, kann aber auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden.

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Jeder Tag zählt!

Die in der Überschrift gestellte Frage ist vor allem auch eine Frage der Zeit. Wir wissen, dass es nicht einfach ist Krisen zu bewältigen und rechtzeitig hinzuschauen. Aber genau das ist unbedingt notwendig, denn jeder Tag zählt.

Es muss nicht zwingend zur Firmeninsolvenz kommen, wenn Sie sich rechtzeitig um Hilfe bemühen und fachliche Kompetenz von außen in Anspruch nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam hinschauen und die aktuellen Probleme analysieren. Für uns als Unternehmensberatung sind Probleme in Unternehmen bekannt. Bekannt ist uns auch eine gewisse „Betriebsblindheit“, die eine konstruktive Lösung verhindert.

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Wir sichern Ihnen absolute Diskretion zu, wenn Sie sich entscheiden unsere Unternehmensberatung für Ihre Sanierungsberatung zu beauftragen. Das gilt auch für unsere Zusammenarbeit mit externen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, mit denen wir über viele Jahre zusammenarbeiten. Unser Netzwerk steht uns immer dann zur Seite, wenn steuerliche oder rechtliche Fragen auftreten, die wir als Unternehmensberater nicht behandeln dürfen.

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