Corona staatliche Förderung – Coronahilfe für alle Betroffenen

Finanzielle Hilfen zur Minderung der Corona Auswirkungen

Corona staatliche Förderung: Ist auch Ihre Existenzgrundlage bedroht, können Sie staatliche Förderung in der Krise beantragen.

Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer, KMU und Kapitalgesellschaften erhalten Corona-Hilfen, wenn sie die Corona Krise nicht allein aus eigener Kraft bewältigen können. Die Milliarden-Hilfsprogramme sollen in dieser Krise allen Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung stehen.

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Staatliche Förderung in Milliardenhöhe

Zuschüsse, Schutzfonds und Liquiditätshilfen

Die staatliche Förderung in Milliardenhöhe für Corona Betroffene gliedert sich in verschiedene Maßnahmen. Beantragen können die staatlichen Förderungen Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte und große Betriebe. Speziell für große Unternehmen stehen Schutzfonds und Liquiditätshilfen bereit.

Das Milliarden-Hilfspaket soll Arbeitsplätze schützen und die Wirtschaft stützen. Wir stellen Ihnen die staatliche Förderung in Kürze vor.

Staatliche Förderung für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Soforthilfe, Grundsicherung und Kredite

Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe stehen bedingt durch die Corona Krise schnell vor einem Existenzproblem. Rücklagen reichen oftmals nicht lange und das bei laufenden Kosten, die auch ohne Einnahmen beglichen werden müssen. Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.

Über die Grundsicherung, die zunächst für sechs Monate gewährt wird, kann der Verdienstausfall sehr schnell ausgeglichen werden. In diesem Zeitraum wird die Bedürftigkeitsprüfung erst nachträglich durchgeführt.

Das sogenannte Corona-Schutzschild stellt auch Kredithilfen bereit, die über das KfW-Sonderprogramm laufen.

Staatliche Förderung für Beschäftigte

Corona Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer

Die staatliche Förderung für Beschäftigte läuft über das Kurzarbeitergeld, das von den Unternehmen beantragt wird. Ist auch Ihr Unternehmen von der Corona Krise betroffen, können Sie Kurzarbeitergeld beantragen, wenn 10 % Ihrer Mitarbeiter beschäftigungslos sind. Sie können das Kurzarbeitergeld rückwirkend ab dem 01. März 2020 beantragen.

Außerdem hat die Bundesregierung einen Kündigungsschutz bei Mietverzug ausgesprochen.

Staatliche Förderung für KMU und große Unternehmen

Schutzfonds und Kredite

Die Corona-Pandemie sorgt für enorme Unsicherheiten in der Realwirtschaft. Damit die Realwirtschaft in der Corona-Krise stabilisiert wird, bringt der Bund jetzt einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg.

  • Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. €, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegenen und ihnen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
  • Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd € für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).
  • Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.

Die Kredithilfen im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen richten sich auch an KMU. Hierzu hat die Regierung besondere Sicherheiten beschlossen. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das bedeutet konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert wurden, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80% bis 90%). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Mio. Euro. Bis 10 Mio. Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Beratung für staatliche Förderung Berlin & Brandenburg

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