Firmeninsolvenz Privatvermögen

Was passiert mit dem Privatmögen während einer Firmeninsolvenz?

Firmeninsolvenz Privatvermögen: Die GmbH ist, die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform und das hat auch einen guten Grund. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet die im Insolvenzfall die größte Sicherheit für das Privatvermögen. Die GmbH haftet nur mit ihrem Kapital, aber das Privatvermögen der Geschäftsführer und Gesellschafter bleibt außen vor.

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Firmeninsolvenz Privatvermögen

Firmeninsolvenz Privatvermögen – so schützen Sie sich

Aber stimmt das immer? Nein, denn auch diese Rechtsform für Unternehmen birgt Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Was die Firmeninsolvenz für das Privatvermögen bedeuten kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

Rufen Sie unsere Unternehmensberatung an und holen Sie sich schnellstmöglich kompetente Hilfe und Beratung an Ihre Seite.

Firmeninsolvenz: Wie sicher ist Ihr Privatvermögen?

Wenn Sie alles richtig machen, ist Ihr Privatvermögen sehr sicher. Aber wann macht man in einer Krise alles richtig? Es reicht schon ein kleiner Fehler und Sie laufen in die Haftungsfalle.

Falle Nr.1: Sie versuchen Ihre Firma zu retten und verpassen den Zeitpunkt die Insolvenz anzumelden. Und schon laufen Sie Gefahr der Insolvenzverschleppung haftbar gemacht zu werden.

Falle Nr.2: Sie schieben Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen und versuchen stattdessen Löhne und / oder andere Verpflichtungen zu bezahlen. In diesem Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und das führt häufig zur Privatinsolvenz, wenn das Privatvermögen nicht ausreicht.

Falle Nr.3: Das Stichwort Betrug. Sie haben Zahlungen zugesagt, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt schon wussten, dass Sie diese Zahlungen nicht leisten können oder wahrscheinlich nicht leisten können. Auch im guten Glauben, Sie könnten es schaffen, ist das nicht zulässig und wird nach §§ 283 ff. StGB als Insolvenzstraftat behandelt.

Falle Nr. 4: Sie bezahlen noch mal eben eine Rechnung, weil Sie den Rechnungsempfänger schon lange kennen und ihn nicht auf dem Schaden sitzen lassen möchten. Auch das dürfen Sie nicht tun. Zum einen ist dies ein Straftatbestand und zum anderen kann Sie der Summe haftbar machen, da sie rechtlich in die Insolvenzmasse gehört und kein Gläubiger bevorzugt werden darf.

Firmeninsolvenz Privatvermögen: Fehler sind schnell gemacht

Wussten Sie, dass rund 60 % aller betroffenen Unternehmer die Insolvenz zu spät anmelden und somit Gefahr laufen sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen? Das ist tatsächlich der häufigste Fehler, der im Zuge einer drohenden Insolvenz gemacht wird.

Schützen Sie sich und holen Sie sich in der Krise kompetente Beratung und Hilfe an Ihre Seite. Externe Unternehmensberatung ist empfehlenswert, denn Sie kennen sicher den Begriff „betriebsblind“. Es ist für externe Berater immer einfacher objektiv die Lage zu beurteilen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Unternehmensberatung Noack: Schützen Sie Ihr Privatvermögen

Nein, wir geben an dieser Stelle nicht den Tipp alles rechtzeitig auf die Seite zu bringen. Wir möchten Ihnen raten so schnell wie möglich Hilfe in Anspruch zu nehmen und jegliche Fehler zu vermeiden, die Ihr Privatvermögen in Gefahr bringen. Möglicherweise kann die Firmeninsolvenz sogar vermieden werden, wenn Sie rechtzeitig handeln. Viele bedrohte Unternehmen konnten schon durch einen Sanierungsplan gerettet werden. Ist das nicht möglich begleiten unsere Experten Sie sicher durch die Insolvenz und sind Ihnen auch für einen Neuanfang die richtigen Ansprechpartner.

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