Sanierungskonzept für Ihre in Schieflage geratene GmbH
Unternehmen in der Krise – Unternehmensberatung Noack erstellt Ihr Sanierungskonzept
Ist Ihr Unternehmen in die Schieflage geraten und wird eine Restrukturierung nötig, ist ein Sanierungskonzept unerlässlich.
Mit einem Sanierungskonzept, das ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 beinhaltet, schützen Sie sich vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.
Außerdem werden Sie ein Sanierungskonzept benötigen, um Banken und andere Kreditgeber von der zukünftigen Finanzierung überzeugen zu können. Kreditgeber wiederum benötigen das Sanierungskonzept zur Eigensicherung.
Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494
Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de
Unsere Leistungen für Ihr Sanierungskonzept
Unternehmensberatung Noack für Ihr Sanierungsgutachten
Wir beschreiben in einem integrierten Sanierungskonzept detailliert wie Ihr Unternehmen erfolgreich restrukturiert werden kann. Das Sanierungskonzept beschreibt auch, welche Ursachen für die aktuelle Situation Ihrer Firma verantwortlich sind und Strategien wie diese Ursachen langfristig und nachhaltig beseitigt werden können.
Das Sanierungskonzept bestätigt die Sanierungsfähigkeit objektiv aus der Sicht Dritter, die nicht Ihrem Unternehmen angehören. Selbstverständlich erfüllt das Sanierungskonzept alle rechtlichen Anforderungen des Bundesgerichtshofes (BHG) und des Standards IFDW S6, auf den wir nachfolgend kurz eingehen.
Sanierungskonzept nach IDW S6
Das sagt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seinem Standard IDW S 6 den Inhalt eines Sanierungskonzepts definiert, der allerdings über die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht. Mit einem Sanierungskonzept nach IDW S6 sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Wir haben einige Stichpunkte für Sie zusammengefasst, sodass Sie einen kurzen Überblick erhalten, welche Anforderungen ein Sanierungskonzept erfüllen muss.
- realistisch durchführbar und basiert auf anerkannten Gegebenheiten.
- Die Buchhaltungsunterlagen müssen dem Ersteller vorgelegen haben und wurden auf deren Validität geprüft.
- erfasst die Krisenursache und enthält eine fundierte Analyse der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
- muss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zutreffend beurteilen.
- Das Unternehmen ist objektiv sanierungsfähig.
- Sanierungsmaßnahmen wurden bereits erarbeitet und befinden sich in der Umsetzung.
Einsatzgebiete von Sanierungskonzepten
Sanierungskonzepte werden in unterschiedlichen Situationen gebraucht. In der Regel werden Sie von Kreditgebern angefordert, die selbst regulatorischen Anforderungen gerecht werden müssen. Das Konzept bietet Sicherheit für den Kredit und schützt Banken für späteren Haftungsansprüchen sollte das Unternehmen nicht erfolgreich saniert werden können.
Auch die Geschäftsleitung und Gläubiger brauchen ein Konzept, um sich vor späteren Anfechtungen und Haftungsrisiken schützen zu können. Ebenso sind Sanierungsgutachten vorgeschrieben, wenn es zu Tarif- und Sozialplanverhandlungen kommt und / oder staatliche Hilfen angefordert werden müssen.
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit unserer Unternehmensberatung Noack
Wir können eine hohe Erfolgsquote vorweisen und konnten uns in Berlin und Brandenburg als markt- und qualitätsführend etablieren. Wir erarbeiten die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Restrukturierung und bauen das notwendige Vertrauen zu allen Beteiligten der Firmensanierung auf. Selbstverständlich schaffen wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten und liefern bestmögliche Entscheidungsgrundlagen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Überzeugen Sie sich ganz in Ruhe von unserer Kompetenz.
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