Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 erstellen lassen

Unternehmensberatung Noack erstellt Ihr Sanierungsgutachten nach IDW S6

Sanierungsgutachten: Wir bieten Ihnen mit langjähriger Beratungsexpertise maßgeschneiderte Lösungen für die Erstellung Ihres IDW S6 Sanierungsgutachtens.

Sanierungsgutachten

Sanierungsgutachten

Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise, weil die Liquidität sinkt oder die Ergebnisse einbrechen, muss schnell gehandelt werden. Mit vielen hunderten Projekten und einer hohen Erfolgsquote gehören wir zu den führenden Beratungsunternehmen für Gesellschaften in der Krise.

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Unsere Schwerpunkte:

  • Restrukturierung
  • IDW S6 Gutachten
  • Unternehmensanalysen

Sanierungsgutachten IDW S6 – Raus aus der Krise?

Ohne Sanierungsgutachten IDW S6 keine weitere Finanzierung

Das Sanierungsgutachten IDW S6 kann von Wirtschaftsprüfern, Finanzierern und Sanierungsberatern herangezogen werden, um den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zu entsprechen. Auch Banken und weitere Kreditgeber möchten zuverlässig wissen, wie es um die Zukunft Ihres Unternehmens steht. Ohne Sanierungsberatung und Sanierungsgutachten IDW S6 werden Sie Probleme haben die Finanzierung neu aufzustellen. Und genau das müssen Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen aus der Krise führen möchten.

Die Zielsetzung des Sanierungsgutachtens

Ziel des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 ist die Beurteilung zur Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Kernbestandteile des Gutachtens sind zwei Stufen.

  • Die Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) muss bejaht werden können. Es dürfen also keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Das Unternehmen darf z.B. nicht insolvenzantragspflichtig sein.
  • Darüber hinaus müssen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wiedererlangt werden können.

Um die weitreichende Beurteilung der Sanierungsfähigkeit ausreichend einschätzen zu können, muss das IDW S6 Gutachten die Kernanforderungen enthalten.

Sanierungsberater für ein IDW S6 Sanierungsgutachten

Unsere Qualifikation als Sanierungsberater

Die Zukunft Ihres Unternehmens hängt auch vom IDW S6 Sanierungsgutachten ab. Sie wollen sichergehen, dass die von Ihnen ausgewählten Sanierungsberater auch qualifiziert sind.

Wir sind mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens vertraut und haben schon hunderte IDW S6 Gutachten erstellt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch mit einem negativen Gutachten die weitere Begleitung Ihres Unternehmens. Als Unternehmensberater, Überschuldungs- und Insolvenzexperten können wir gemeinsam mit Ihnen analysieren, ob zum Beispiel die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanes in Frage kommt.

Verlassen Sie sich auf unsere Interdisziplinariät, denn wir bieten Ihnen fachliches Know-how und juristisches Wissen. Unsere Experten begleiten Unternehmen im Rahmen ihrer Sanierungsbemühungen mit einem erfahrenen und interdisziplinären Team. Bei Bedarf sind wir in der Lage, Sanierungsgutachten um eine Optionsbewertung zur Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Planverfahren, Schutzschirm, Eigenverwaltung) zu ergänzen.

Ihre Vorteile der Zusammenarbeit mit unseren Sanierungsexperten

Wenden Sie sich an unsere Sanierungsexperten, die Ihre Fortführungsprognose nach IDW 6 Standard erstellen. Die Beratung durch fachkundige Dritte kann Sie vor dem Risiko des Vorwurfs pflichtwidrigen Handelns bewahren. Lassen Sie die Fortführungsprognose durch fachkundige Sanierungsberater nach IDW 6 Standard erstellen, haben Sie jederzeit einen rechtskräftigen Beweis zur Hand, den Sie auch vor Gericht verwenden können, sollte es im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

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