Liquidation GmbH
Unternehmensberatung Noack berät Sie zur Liquidation Ihrer GmbH
Unsere Unternehmensberatung Noack berät und unterstützt Sie bei der Liquidation Ihrer GmbH, denn die Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist ein langwieriger Prozess, der für Sie als GmbH Geschäftsführer einige Risiken birgt.
Die Liquidation GmbH, auch Auflösung oder Abwicklung einer GmbH, kann verschiedene Gründe haben. Überwiegend wird die Liquidation einer GmbH aber durchgeführt, wenn die Kapitalgesellschaft nicht mehr wirtschaftlich arbeitet.
Nachfolgend haben wir alles Wissenswerte zum Thema Liquidation GmbH zusammengestellt. Rufen Sie unsere Unternehmensberatung an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen persönlichen Beratungstermin.
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Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de
Full Service Unternehmensberatung im Bereich Liquidation GmbH
Mit unserem Netzwerk die GmbH Liquidation durchführen
Die eigene Firma beenden zu müssen ist ein emotionaler Prozess, der mit einer aufwendigen Bürokratie nicht einfacher gemacht wird.
Die Liquidation einer Kapitalgesellschaft unterliegt in Deutschland strengen Vorgaben, die eingehalten werden müssen damit die Auflösung der GmbH rechtlich wirksam wird.
Als Full Service Unternehmensberatung beraten und unterstützen wir Sie während der gesamten Liquidation und minimieren mit unserem Know-how Ihre Haftungsrisiken, wenn Sie Ihre GmbH aus wirtschaftlichen Gründen auflösen möchten.
Unser Netzwerk aus Unternehmensberatern, Rechtsanwalt und Steuerberater kann Sie umfassend beraten und in allen Fragestellungen begleiten.
Nachfolgend haben wir den Ablauf der Liquidation sowie die Risiken, die Ihnen als GmbH Geschäftsführer entstehen können, zusammengefasst.
Drei Stufen der Liquidation GmbH
Auflösung, Liquidation und Löschung
Eine GmbH kann nur liquidiert, also aufgelöst werden, wenn ein Gesellschafterbeschluss vorliegt. Wurde im Gesellschaftervertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, muss der Auflösungsbeschluss mit einer Mehrheit von 75 % getroffen werden. Im ersten Schritt der Liquidation steht also die Auflösung an, die per Gesellschafterbeschluss beschlossen werden muss.
Der Auflösungsbeschluss muss beim Handelsregister angemeldet und notariell beglaubigt werden. Nach Wirksamwerden des Beschlusses muss der Firmenname bereits den Zusatz i. L. (in Liquidation) oder i. Abw. (in Abwicklung) im geschäftlichen Schriftverkehr enthalten (Rechnungen, E-Mails, Impressum etc.).
Im nächsten Schritt wird dann die Liquidation durchgeführt. Dazu werden in der Regel Liquidatoren bestellt. Sind im Gesellschaftervertrag keine abweichenden Regelungen getroffen, übernimmt der Geschäftsführer / übernehmen die Geschäftsführer die Aufgabe der Liquidatoren.
Die Aufgabe der Liquidatoren ist es, noch bestehende Geschäfte zum Abschluss zu bringen und die Abwicklung der GmbH zu übernehmen. Abschließend sind die wichtigsten Aufgaben der Liquidatoren das Erstellen einer Liquidationsbilanz, eines Lageberichts und schlussendlich die Durchführung des sogenannten Gläubigeraufrufs.
Gläubigeraufruf und Bekanntmachung
Voraussetzungen für die GmbH Löschung
Weitere Voraussetzungen für die GmbH Löschung sind der Gläubigeraufruf und die Bekanntmachung. Ohne diese beiden Schritte kann die GmbH Löschung nicht durchgeführt werden. Die Bekanntmachung der Liquidation erfolgt durch einen Eintrag im Bundesanzeiger.
Der Gläubigeraufruf dient der Information der Gläubiger, die nun die Möglichkeit haben noch offene Forderungen anzumelden.
Sperrjahr gemäß § 73 Abs. 1 GmbHG
Ist die Bekanntmachung erfolgt beginnt gemäß § 73 Abs. 1 GmbHG das Sperrjahr. Mit Beginn des Sperrjahres ist es nun nicht mehr möglich die Liquidation GmbH rückgängig zu machen. Sobald das Sperrjahr abgelaufen ist, sind alle Geschäfte beendet und das verbliebene Vermögen kann an die Gesellschafter verteilt werden. Sobald das Vermögen an die Gesellschafter verteilt wurde, ist die Liquidation GmbH beendet.
Beendigung und Erlöschen der GmbH
Die Beendigung der Gesellschaft muss nach § 74 Abs. 1 GmbHG von den Liquidatoren zur Handelsregistereintragung angemeldet werden. Im Rahmen dieser Anmeldung ist dem Gericht das Belegexemplar über die Bekanntmachung der Auflösungserklärung mit Gläubigeraufruf vorzulegen. Ferner muss bestimmt werden, von wem die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden. Zugleich erlischt das Liquidatorenamt.
Das Finanzamt prüft ebenso wie das zuständige Gericht, ob die Liquidation vorschriftsmäßig durchgeführt wurde.
Erst, wenn die Prüfung ohne Einwände abgeschlossen wurde, wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und existiert als Rechtsperson nicht mehr.
Liquidation im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Unterschied zwischen Liquidation und Insolvenzrecht
Wir werden im Rahmen unserer Unternehmensberatung oft gefragt, ob die Liquidation GmbH das Insolvenzverfahren vermeiden kann. Nein, die Liquidation GmbH dient nicht zur Umgehung des Insolvenzverfahrens.
Die Abwicklung der insolventen GmbH findet in diesem Fall nicht auf dem Wege der Liquidation statt, sondern nach den Regeln des Insolvenzrechts.
Die Liquidation bzw. Auflösung einer GmbH ist also kein Ausweg aus der Insolvenz.
Unternehmensberatung Noack hilft bei wirtschaftlichen Problemen
Liquidation GmbH oder…
…Sie gehen mit uns einen anderen Weg. Hat Ihre GmbH wirtschaftliche Probleme, können wir selbstverständlich die Liquidation Ihrer GmbH für Sie übernehmen. Haben Sie aber so gravierende wirtschaftliche Probleme, dass Ihre Firma kurz vor der Insolvenz steht, ist die Auflösung im Rahmen der GmbH keine Lösung. Wie wir im Abschnitt zuvor schon beschrieben haben, findet die Auflösung der GmbH im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nach den Regeln der Insolvenzordnung statt.
Die Insolvenz birgt aber erhebliche Risiken für Sie als Geschäftsführer. Da verwundert es nicht, dass zahlreiche betroffene Geschäftsführer nach einer anderen Lösung suchen. Und genau die bieten wir Ihnen. Im Rahmen unserer Unternehmensberatung Noack hilft Ihnen unser Netzwerk bei wirtschaftlichen Problemen.
Unternehmensberatung für Unternehmer in wirtschaftlich schwieriger Lage
Wir beraten keine Privatpersonen!
Bitte beachten Sie, dass sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet. Wir beraten keine Privatpersonen, da wir uns auf das Insolvenzrecht für Kapitalgesellschaften spezialisiert haben, das sich wesentlich vom Insolvenzrecht für Verbraucher unterscheidet.
Ihre Vorteile: Wir erhalten Ihre Reputation und schützen Ihre Bonität. Gerne beraten wir Sie bei einem Neustart und helfen Ihnen einen beruflichen Neuanfang zu starten. Sie erhalten aus unserem Netzwerk Rechtsberatung und Finanzberatung. Unsere Experten lassen Sie in Krisensituationen nicht allein. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg aus der Krise.
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