GmbH wer haftet für Schulden?

GmbH wer haftet für Schulden

GmbH wer haftet für Schulden – Jetzt anrufen und informieren:

030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

Wir helfen Ihnen mit unserer Unternehmensberatung und mit unserem Netzwerk bei wirtschaftlichen Problemen. – Wer haftet für die Schulden der GmbH?

Jeder denkt sofort an die GmbH, die wenigsten haben den Geschäftsführer oder die Gesellschafter im Blick.

Doch haften können alle drei – je, nachdem:

Die GmbH – GmbH wer haftet für Schulden

Grundsätzlich haftet die GmbH für ihre Schulden gegenüber den Gläubigern.

Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

Die Gesellschafter

Die Gesellschafter haften, wenn sie der Gesellschaft Schaden zufügen.
Ein Schaden kann vorliegen, wenn sie einen unfähigen Geschäftsführer einstellen (§ 6 Abs. 5 GmbHG).
Ein Schaden kann auch entstehen, wenn Gesellschafter ihre Loyalitätspflicht verletzen, Betriebsgeheimnisse ausplaudern oder sie der Firma vorsätzlich oder durch Mitverschulden, Schaden zufügen, sog. „Durchgriffshaftung“.

Zu einer Haftung des Gesellschafters kann es auch bei einer Vermögensmischung kommen. Das ist der Fall, wenn Privat- und Firmenvermögen auf demselben Bankkonto geführt werden.
Auf der sicheren Seite ist, wer sein Privatvermögen vom Gesellschaftsvermögen trennt.
Führen Sie getrennte Bankkonten und eine ordentliche Buchhaltung.

Sind Sie Gesellschafter und Geschäftsführer?

Dann kommen Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen für die Haftung in Frage, wenn Sie Ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzt haben und der GmbH dadurch Schäden entstanden sind. Ihr Stammkapital schützt Sie als Geschäftsführer nicht vor einer Haftung nach § 43 GmbHG.

Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer (auch der Gesellschafter-Geschäftsführer) haftet persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt und der GmbH dadurch Schäden entstehen, § 43 Abs. 2 GmbHG.

Bei mehreren Geschäftsführern gilt eine Besonderheit: Sollte nur einer von ihnen seine Pflicht verletzen, haften alle gemeinsam, auch, wenn die anderen mit dem Fehler ihres Kollegen nichts zu tun haben.

Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehören z. B.:

  • Die GmbH zum Handelsregister anmelden.
  • Die Unternehmensinteressen fördern.
  • Alle anfallenden Steuern und Sozialabgaben abführen.
  • Die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung & Bilanzierung einhalten.
  • Das Wettbewerbsverbot während der Geschäftsführertätigkeit beachten.
  • Rechtzeitigen Insolvenzantrag stellen.

Wer hier Fehler macht, haftet schnell mit seinem Privatvermögen.
Lassen Sie sich von uns beraten.
Melden Sie sich einfach unter der

030-2359 77 494

i.noack

i.noack>54 Beiträge