GmbH Probleme lösen wir

GmbH bei Überschulung und Insolvenzgefahr verkaufen

Krisenfall GmbH Probleme? Wir lösen Ihre GmbH Probleme und bieten Ihnen mit unserem Netzwerk aus Unternehmensberater, Rechtsanwalt und Steuerberater schnelle und seriöse Hilfe bei Ihren GmbH Problemen.

Ob Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, es gibt für alle GmbH Probleme eine Lösung und die zeigen wir Ihnen.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

Die Ursachen für GmbH Probleme sind ganz unterschiedlich. Die Folgen jedoch fast immer gleich. Warum Sie jetzt handeln sollten und wie wir Ihnen helfen können erfahren Sie nachfolgend.

Inhalt GmbH Probleme:

  1. Anzeichen für GmbH Probleme
  2. Gefahr GmbH Insolvenzverschleppung
  3. Haftungsfalle für den Geschäftsführer
  4. Weitere Risiken der GmbH Insolvenz
  5. Lösungen für GmbH Probleme
  6. GmbH Verkauf
  7. GmbH Liquidation
  8. Firmenbestattung = GmbH Verkauf?

Anzeichen für GmbH Probleme

Was sagt der Gesetzgeber?

Die ersten Anzeichen für GmbH Probleme werden von vielen Geschäftsführern gerne „übersehen“.

GmbH Probleme

GmbH Probleme

Das liegt wahrscheinlich in der Natur der Sache, denn niemand setzt sich gerne mit dem drohenden Aus der eigenen Firma auseinander.

Liquiditätsengpässe werden mit eigenem Vermögen überbrückt, Forderungsausfälle mit freundlichen Mahnungen begegnet und Steuernachzahlungen mit weiteren Stundungen in die Ferne geschoben.

Doch wie realistisch sind diese Rettungsversuche?

Dies zu bewerten ist nicht subjektiv und obliegt nicht der Risikofreudigkeit des Geschäftsführers, denn der Gesetzgeber hat eindeutig definiert wie GmbH Probleme zu definieren sind

§ 64 GmbHG

In § 64 GmbHG definiert der Gesetzgeber, dass GmbH Probleme akut und unausweichlich zum Handeln verpflichtend sind, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Tritt einer der beiden genannten Umstände ein, ist der Geschäftsführer verpflichtet innerhalb von 21 Tagen Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anzumelden.

Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO

In § 17 InsO heißt es, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, wenn er sämtliche Zahlungen eingestellt hat. Die liquiden Mittel der Firma reichen also nicht mehr aus, um fällige Forderungen begleichen zu können.

Zu unterscheiden ist zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung. Kann der Schuldner innerhalb der kommenden drei Wochen seine Fälligkeiten begleichen, handelt es sich um eine Zahlungsstockung, die nicht verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen.

Überschuldung § 19 Abs. 2 InsO

Eine Firma ist überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht die fälligen Verbindlichkeiten zu decken. Es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Die Prüfung des Überschuldungsstatus wird in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe erfolgt die Fortbestehensprognose. Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, wird eine Überschuldungsbilanz erstellt. Übersteigen bei einer negativen Fortführungsprognose die Verbindlichkeiten das vorhandene Vermögen, besteht für Kapitalgesellschaften die Insolvenzantragspflicht.

Gefahr GmbH Insolvenzverschleppung

Wenn der Geschäftsführer zu spät handelt

Die rechtliche Seite ist nun in Kürze erklärt. Eigentlich recht einfach, doch in der Realität sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Mehr als 60 % aller GmbH Geschäftsführer stellen den Insolvenzantrag zu spät und geraten so in die Gefahr der Insolvenzverschleppung.

Das Gesetz unterscheidet zunächst nicht zwischen dem guten Willen die Firma retten und der bösen Absicht Gläubiger prellen zu wollen. Dies kommt erst während der Gerichtsverhandlung zum Tragen. Aber dann ist es zu spät und Sie werden der Insolvenzverschleppung angeklagt. Diese stellt in Deutschland eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Das ist aber noch nicht alles, denn hinzu kommt die Gefahr der Geschäftsführerhaftung, auf die wir nachfolgend noch eingehen.

Haftungsfalle für den Geschäftsführer

Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das bedeutet für Sie als GmbH Geschäftsführer, haben Sie Fehler aus Unkenntnis gemacht, schützt Sie dieser Umstand leider nicht vor einer Strafe. Ihnen drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sowie die Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Viele GmbH Geschäftsführer geraten mit der GmbH Insolvenz (Regelinsolvenz) auch in die Privatinsolvenz, weil sie mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden, dieses aber nicht ausreicht.

Sie wären vielleicht erstaunt, wenn Sie wüssten wie viele Geschäftsführer wir schon beraten haben, die sich plötzlich mit einer Straftat konfrontiert sahen, von der sie gar nicht wussten diese begangen zu haben.

Gefahren, die zur Geschäftsführerhaftung führen:

  • Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern
  • Unterbilanzierung und daraus folgende Schadensersatzansprüche
  • Weitere Verbindlichkeiten eingegangen
  • Lohnsteuer und / oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt
  • Vernachlässigte Buchführung
  • Versäumter Jahresabschluss

Weitere Risiken der GmbH Insolvenz

GmbH Probleme, die weite Kreise ziehen können

Wir haben nun bereits viele Risiken und Gefahren besprochen, die Sie im Falle einer GmbH Krise mit daraus folgenden ernsthaften GmbH Problemen erwarten können oder werden. Das war aber leider noch nicht alles, denn tatsächlich erwarten Sie weitere Unwegsamkeiten, wenn man diese einmal so freundlich nennen möchte.

Sie verlieren Ihre öffentliche Reputation, denn jeder, der sich für Sie interessiert, kann in der öffentlichen Insolvenzbekanntmachung nachlesen, dass Ihre Firma insolvent ist. Das kann Ihren zukünftigen beruflichen Weg deutlich erschweren.

Sie verlieren Ihre Bonität, das gilt vor allem, wenn Sie aus Haftungsansprüchen in die Privatinsolvenz geraten. Die Privatinsolvenz dauert sechs plus ein Jahr. Zuzüglich ist die Privatinsolvenz drei weitere Jahre in der SCHUFA vermerkt, sodass Sie insgesamt zehn Jahre in Ihrer Bonität deutlich eingeschränkt sind.

Nehmen wir nun noch die bereits angesprochenen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen hinzu, haben die GmbH Probleme weitreichende und sehr gravierende Folgen. Was können Sie also tun? Gibt es Alternativen zur GmbH Insolvenz?

Lösungen für Ihre GmbH Probleme

Was wir für Sie tun können

Bevor wir Ihnen unsere Leistungen für Ihre GmbH Probleme schildern, ein wichtiger Hinweis.

Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.

Ziele unseres Krisenmanagements:

  • Erhalt Ihrer Reputation
  • Vermeidung der negativen Bonität / SCHUFA Eintrag
  • Vermeidung straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen
  • Rechtsberatung und Finanzberatung
  • Unternehmensberatung für Ihren beruflichen Neuanfang

Jetzt möchten Sie sicher auch wissen, wie wir Ihnen konkret helfen. Das verraten wir Ihnen gerne. Verkaufen Sie uns Ihre GmbH. Ja, der GmbH Verkauf ist die Lösung Ihrer GmbH Probleme.

GmbH Verkauf

GmbH Probleme lösen indem Sie Ihre GmbH verkaufen

Wir kaufen Ihre von der Insolvenz bedrohte GmbH und entlasten Sie sofort aus allen Geschäftsführer Pflichten, wenn der GmbH Verkauf notariell abgewickelt wurde. Wichtig ist nur, dass der Insolvenzantrag noch nicht gestellt wurde, weder von Ihnen als Geschäftsführer, noch von einem Gläubiger oder einem Gesellschafter. Mit dem GmbH Verkauf wird ein neuer Geschäftsführer bestellt, der alle Pflichten übernimmt. Sie als Geschäftsführer müssen zuvor eine Gesellschafterversammlung einberufen und den GmbH Verkauf beschließen lassen. Sobald der Gesellschafterbeschluss vorliegt, vereinbaren wir einen Notartermin und lassen den GmbH Verkauf notariell beglaubigen. Eine weitere Möglichkeit wäre die GmbH Liquidation, um Sie von Ihren GmbH Problemen zu „erlösen“. Gerne stellen wir Ihnen auch diese kurz vor.

GmbH Liquidation

Liquidation der krisenbehafteten GmbH ohne Risiko für Sie

Die Liquidation einer GmbH ist ein langwieriges Verfahren, das in Deutschland streng gesetzlich geregelt ist. Und auch die Liquidation einer krisenbehafteten GmbH kann für Sie als Geschäftsführer Risiken bergen, die Sie vielleicht vorher nicht kannten.

Wenden Sie sich an unser Netzwerk aus Experten für krisenbehaftete Gesellschaften mit beschränkter Haftung und lassen Sie sich die GmbH Liquidation gerne persönlich erklären. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten können, ohne dass Sie den Risiken einer Insolvenz Ihrer Firma ausgesetzt sind. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie die Phase der Liquidation ohne Probleme über die Bühne bringen können und beraten Sie dahingehend, dass Ihr persönliches Haftungsrisiko so gering wie möglich bleibt.

Firmenbestattung = GmbH Verkauf?

Ist der GmbH Verkauf nicht legal?

Wir sind keine sogenannten „Firmenbestatter“ und wir bieten Ihnen auch keine illegalen Lösungen für Ihre Probleme an. Wir wissen, dass es schwarze Schafe auf dem Markt gibt und wir wissen auch genau wie eine Firmenbestattung funktioniert. Das ist aber nicht unser Anliegen, denn wir möchten Ihnen einen legalen und rechtlich sicheren Ausweg aus Ihren GmbH Problemen bieten. Außerdem versichern wir Ihnen, dass wir kein sogenanntes „GmbH Ex-Verfahren“ anbieten.

Können wir Sie von den Vorteilen unserer Insolvenzberatung überzeugen, erhalten Sie für alle anschließenden Leistungen einen Kostenvoranschlag. Auch hierbei gehen Sie kein Risiko ein, denn wir distanzieren uns ausdrücklich von den schwarzen Schafen der Branche. Wir arbeiten weder illegal, noch berechnen wir unseren Kunden versteckte Kosten.

Diskret, fair und transparent, wenden Sie sich bei GmbH Problemen an unsere Unternehmensberatung und gehen Sie einen Weg, den Sie vielleicht bis jetzt noch nicht in Betracht gezogen haben.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

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