Firmeninsolvenz beantragen – Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen
Unternehmensberatung Noack in Berlin
Sie müssen Firmeninsolvenz beantragen? Gehen Sie diesen Schritt nicht allein und wenden Sie sich schnellstmöglich an unsere Unternehmensberatung in Berlin.
Wir begleiten Sie kompetent, beraten und unterstützen Sie in allen Phasen der Regelinsolvenz. Bestenfalls müssen Sie die Firmeninsolvenz nicht beantragen und wir finden einen Ausweg aus Ihrer Situation.
Wann müssen Sie Firmeninsolvenz beantragen?
Die Insolvenzordnung kennt drei Gründe
Wussten Sie, dass rund 60 % aller Unternehmen die Insolvenz zu spät anmelden und Gefahr laufen der Insolvenzverschleppung verdächtigt zu werden? Begehen Sie diesen Fehler nicht. Die Insolvenzordnung kennt drei Gründe, die wir Ihnen nennen.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (freiwilliger Insolvenzantrag)
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung de facto eingetreten, siehe dazu auch Definition Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, haben Sie genau drei Wochen Zeit den Insolvenzantrag zu stellen.
Wie ist der Ablauf, wenn Sie Firmeninsolvenz beantragen müssen?
Sie müssen im ersten Schritt den Insolvenzantrag stellen. Die dazu notwendigen Formulare erhalten Sie in der Regel online oder vor Ort bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht. Dann reichen Sie den Insolvenzantrag ein und diese wird geprüft. Geprüft wird, ob die Voraussetzungen gegeben und die Verfahrenskosten gedeckt sind.
Wird dem Antrag stattgegeben, bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter und beruft die Gläubigerversammlung ein. Auf der Gläubigerversammlung wird entschieden, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert werden soll.
Gleichzeitig nimmt der Insolvenzverwalter seine Arbeit auf und Gläubiger können Ihre Ansprüche geltend machen.
Das klingt nun zunächst alles recht einfach, nimmt aber mitunter einige Jahre in Anspruch. Eine Firmeninsolvenz dauert im Durchschnitt vier Jahre, bei großen Unternehmen aber auch zwischen sechs und zehn Jahren.
Welche Folgen hat die Firmeninsolvenz für Sie als Geschäftsführer?
Bestenfalls kommen Sie verhältnismäßig unbeschadet aus der Sache raus. Verhältnismäßig, weil in der Regel Ihre Bonität und Ihre Reputation leiden. Schlimmstenfalls haben Sie vor der Insolvenz Fehler gemacht und möglicherweise unwissend eine Straftat begangen. Das kann zum Beispiel die Insolvenzverschleppung sein, möglicherweise kann man Ihnen auch Betrug anlasten, wenn Sie Zahlungen getätigt haben als die Zahlungsunfähigkeit bereits feststand. Die missliche finanzielle Lage kann einige Fallstricke und unabsichtliche Fehler mit sich bringen, die später Konsequenzen haben. Holen Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite.
Unternehmensberatung Noack ist Ihr starker Partner
Kompetente Hilfe während der Zeit der Firmeninsolvenz
Holen Sie sich unsere Unterstützung an Ihre Seite. Wir haben uns in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt auf das Insolvenzrecht spezialisiert und bieten in Not geratenen Kapitalgesellschaften Beratung und Unterstützung.
Möglicherweise schaffen wir es gemeinsam die Insolvenz abzuwenden und mit einem Sanierungsplan das Unternehmen zu retten. Gelingt das nicht, begleiten wir Sie während der ganzen Zeit der Firmeninsolvenz und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Warum externe Beratung so wertvoll ist
Ich kenne mein Unternehmen am besten. Das bekommen wir ganz oft gesagt und es stimmt auch. Aber kennen Sie den Begriff „betriebsblind“? Diese Betriebsblindheit wird in Krisen noch stärker, sodass Wege und Möglichkeiten oft übersehen werden. Ein externer Berater hat den objektiven Blick und kann Ihnen hilfreiche und manchmal auch neue Wege aufzeigen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.