Corona Krise Kredite
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Corona Kredite und Soforthilfen
Corona Krise Kredite Stand 31. März 2020: Ab sofort können Unternehmen aller Branchen und Größen Corona Krise Kredite beantragen.
Da sich bis jetzt laufend Änderungen ergeben haben, beziehen wir uns auf den Stand von heute, dem 31. März 2020 und werden diese Seite bei Änderungen laufend aktualisieren.
Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-22359 77 494
Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de
Als Unternehmensberatung mit langjähriger Erfahrung und Know-how im Krisenmanagement bieten wir Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Beantragung Ihrer Fördermittel in der Coronavirus-Krise.
Schon jetzt hat sich herausgestellt, dass die Beantragung nicht ganz so unkompliziert läuft wie es in vielen Fällen dringend notwendig wäre. Holen Sie sich Experten an Ihre Seite, die Ihnen jederzeit beratend zur Seite stehen.
Inhalt
- Kredite und Bürgschaften in der Corona Krise
- Steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Krise
- Insolvenzantragspflicht wurde ausgesetzt
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Kredite und Bürgschaften in der Corona Krise
Milliardenschwere Notpakete der Bundesregierung
Auf Bundesebene und Landesebene werden zahlreiche Hilfspakete bereitgestellt, die Unternehmen durch die Covid-19-Pandemie helfen sollen. Kaum ein Unternehmen, das nicht betroffen ist. Das gilt branchenübergreifend und flächendeckend. Betroffene Unternehmen müssen jetzt möglichst schnell die erforderlichen Anträge vorbereiten. Wir stellen Ihnen die Corona Kredite in Kürze vor. Für eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung rufen Sie unsere Hotline an und buchen Sie unsere Corona Beratung zum Festpreis.
Die Kredithilfen auf Bundesebene werden über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt. Sie müssen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank stellen, diese reicht den Antrag dann weiter und sobald die Kreditentscheidung positiv bewilligt wurde, erhält die Hausbank dann die Kreditsumme und überweist sie auf Ihr Konto.
Der Staat übernimmt dann den Großteil etwaiger Ausfallrisiken- im Extremfall bis 90 Prozent. Allerdings bedeutet das auch, dass dennoch ein Restrisiko bei der Hausbank verbleibt. Da ihre Hausbank indes das bei ihr verbleibende Restrisiko nicht einfach an die KfW-Bank weiterreichen kann, setzt eine positive Kreditentscheidung trotz Corona einen Prozess voraus, der auch bei einer regulären Kreditvergabe durchlaufen werden müsste.
Einen Überblick zu den Corona Zuschüssen finden Sie hier.
Steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Krise
Die steuerlichen Erleichterungen gelten unter anderem für die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Umsatzsteuer. Sie können die Vorauszahlungen dem sinkenden Einkommen anpassen lassen. Zudem besteht die Möglichkeit der Stundung. Die Stundung setzt voraus, dass die Zahlung eine erhebliche Härte für das Unternehmen bedeutet.
Bis zum 31. Dezember 2020 wird von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen wegen rückständiger oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdender Steuern abgesehen. Dies betrifft die von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, also z. B. die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer oder die Körperschaftssteuer. Der Vollstreckungsschuldner muss dem Finanzamt vor der drohenden Vollstreckung mitteilen, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der Coronakrise betroffen ist.
Insolvenzantragspflicht wurde ausgesetzt
Corona Krise Kredite: Insolvenzreife muss auf dem Coronavirus beruhen
Grundsätzlich muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Unterlässt der Geschäftsführer dies, droht im die Insolvenzverschleppung. Hinzu können weitere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen kommen, denn die Insolvenzantragspflicht st eine straf- und haftungsbewehrte Antragspflich.
Bis zum 30. September 2020 ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Dazu muss die Insolvenzreife durch die Covid-19-Pandemie verursacht sein. Vorherige finanzielle Schwierigkeiten gelten nicht als Grund. Das Unternehmen muss bis zum 31. Dezember 2019 liquide gewesen sein.
Wir raten Ihnen in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ganz sicherzustellen, dass Sie keine Insolvenzverschleppung begehen.
Corona Krise Kredite: Kurzarbeitergeld
Nun auch für Leiharbeiter
Sie können für Ihr Unternehmen jetzt schon Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Das gilt während der Corona Krise auch für Leiharbeiter, die zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Neu ist nun auch, dass die Bundesagentur für Arbeit anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
Corona Krise Kredite: Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Dieser Entschädigungsanspruch besteht aber nur, wenn gegen den Selbständigen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgrund seiner Ansteckungsgefahr ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt oder dieser aufgrund behördlicher Anordnung unter Quarantäne gestellt wurde.
Corona Krise Kredite: So hilft Ihnen die Unternehmensberatung Noack
Wir stehen Ihnen in Berlin, Brandenburg und bundesweit zur Verfügung. Buchen Sie unsere Corona Beratung zum Festpreis und holen Sie sich in dieser schweren Zeit fachlich fundierte Beratung an Ihre Seite.
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