Corona Beratung: Aktuelle Informationen und persönliche Beratung

Ihr Unternehmen in der Corona Krise? Unsere Experten beraten Sie!

Corona Beratung für Unternehmen in der Corona Krise.

Wo können Sie Hilfskredite beantragen? Welche weiteren Maßnahmen eignen sich zur Krisenbewältigung und wie können Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen am besten gegen die Krise schützen. Hunderttausenden stellen sich in diesen Tagen genau diese Fragen. Viele Firmen sind in ihrer Existenz bedroht und damit auch die Mitarbeiter.

Unternehmensberatung – Jetzt anrufen und informieren: 030-2359 77 494

Oder senden Sie uns eine eMail an info@noackunternehmensberatung.de

Über unsere telefonische Corona Beratung können Sie sich von unseren Experten beraten lassen.

Corona Beratung

Corona Beratung

Wir gehen individuell auf Ihre Situation ein, analysieren welche Schritte zuerst unternommen werden sollten und wie Sie sich schnellstmöglich finanzielle Hilfe holen können.

Corona Beratung: Wer kann Corona Hilfe in Anspruch nehmen?

Um die Auswirkungen des Coronavirus bestmöglich abzufedern hat die Bundesregierung Sofortmaßnahmen verabschiedet, die jeder beantragen kann, der durch den Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

Ob Freiberufler, Kleinstunternehmer, KMU oder GmbH, die nicht mehr unter die KMU fällt, grundsätzlich kann jeder Hilfe in Anspruch nehmen. Ganz egal welcher Unternehmensgröße.

Wichtig zu wissen: Ihre Firma muss vom Coronavirus betroffen sein.

Finanzielle Notlagen, die schon vor dem 1. März 2020 bestanden haben, werden nicht von den Sofortmaßnahmen berücksichtigt.

Sollten Sie schon vorher finanzielle Probleme gehabt haben und die Corona Krise trifft Sie nun doppelt hart, helfen Ihnen unsere GmbH Insolvenzexperten selbstverständlich auch in diesem Fall weiter.

Corona Beratung zum Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Kurzarbeitergeld

Beginnen wir kurz mit den Arbeitnehmern, die ebenfalls Existenzängste haben, denn niemand kann bis jetzt abschätzen, wie viele Beschäftigte Ihre Arbeit verlieren werden. Die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld flexibler gestaltet, um nach Möglichkeit Entlassungen zu vermeiden. Sie als Unternehmer können jetzt schon ab 10 % Beschäftigungsausfall Kurzarbeitergeld beantragen. Ihre Angestellten erhalten dann 60 % des Nettolohns und 67 % des Nettolohns, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.

Steuern

Sie können Ihre Liquidität in Zeiten der Corona Krise verbessern indem Sie Ihre Steuervorauszahlungen den sinkenden Umsätzen anpassen. Auch aktuelle Steuerforderungen können gestundet werden. Verzugszinsen werden nicht berechnet und Vollstreckungen sind bis Jahresende ausgesetzt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Die Bearbeitung ist beschleunigt, sodass man sich schnellstmöglich um alle Anträge kümmern wird.

Kredite

KfW- und ERP-Kredite werden von der Bundesregierung in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt. Sie können einen Hilfskredit beantragen, der aktuell zu Sonderkonditionen vergeben wird. Bitte denken Sie immer daran, dass es sich um einen Kredit handelt, der zurückgezahlt werden muss. Dieser Aspekt muss in jedem Fall in die Berechnung einfließen, denn sonst droht Ihnen die Insolvenz nach der Krise. Wir empfehlen Hilfskredite nur für Unternehmen, die sicher wissen, dass Dienstleistungen und Produkte nach der Krise wieder nachgefragt werden.

Corona Beratung von unseren GmbH Krisenexperten

Es klingt alles einfach und wurde seitens der Regierung auch einfach gemacht. Das ist gut und richtig. Aber für den Einzelnen nicht immer ganz einfach, denn wie wir schon erwähnt haben, handelt es sich um Kredite und nicht um Zuschüsse.

Lassen Sie sich vor der Beantragung von unserem Corona Krisenexperten beraten, denn nur so können Sie existenzielle Not auch nach der Krise vermeiden.

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