BAFA Förderung einer Unternehmensberatung

BAFA passt Förderungen für die Unternehmensberatung für KMU an

Weitere Unterstützung für KMU in der Coronakrise – BAFA Förderung einer Unternehmensberatung

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderungen für die Unternehmensberatung für KMU an und verstärkt so die finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Coronakrise.

Neu ist jetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro Förderungen ohne Eigenanteil beantragen können.

Alte BAFA Förderung mit neuer Regelung

BAFA Förderung einer Unternehmensberatung

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Neu ist das Förderprogramm des BAFA nicht. Bislang mussten KMU immer einen Eigenanteil zwischen 10 % bis 50 % bezahlen. Zur Stärkung der KMU in der Coronakrise entfällt dieser Eigenanteil nun.

Unternehmen, die antragsberechtigt sind, können sich jetzt Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro erstatten lassen, ohne, dass sie einen Eigenanteil aufbringen müssen.

Diese Regelung gilt aber nur für KMU, die nachweislich von der Coronakrise betroffen sind. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und muss vom Unternehmen selbst übernommen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle KMU und Freiberufler, die nachweislich von der Coronakrise betroffen sind, sind antragsberechtigt. Zusätzlich müssen die Unternehmen die De-minimis-Verordnung erfüllen.

Welche Beratung wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen, die zur Bewältigung der Unternehmenskrise durch den Corona Virus dienen.

Wo kann die BAFA Förderung beantragt werden?

Aktuell kann die BAFA Förderung direkt auf der Seite des BAFA zusammen mit einem von der BAFA zertifizierten Unternehmensberater – also z.B. mit unseren Unternehmensberatern – beantragt werden.

Das bislang erforderliche persönliche Beratungsgespräch entfällt vorerst. Nach Erhalt der Bestätigung kann dann sofort mit der Unternehmensberatung begonnen werden.

Rückwirkend wird die Förderung nicht bewilligt. Die Förderung wird direkt an die Unternehmensberatung überwiesen.

Unternehmen müssen somit auch nicht in Vorleistung gehen. Abschließend muss das Unternehmen bzw. der Unternehmensberater einen ausführlichen und genau geregelten Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen.

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i.noack

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