Unternehmensinsolvenz – Wann ist ein Unternehmen insolvent?
Unternehmensberatung Noack für Firmen in der Krise
Unternehmensinsolvenz, das Schreckgespenst für jeden Firmengründer. Das endgültige Aus der Firma, in die man all sein Know-how und seine Zukunftspläne investiert hat. Doch wann genau ist ein Unternehmen insolvent und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, dass die Insolvenzantragspflicht entsteht?
Diese Fragen haben wir kurz und kompakt für Sie beantwortet. Wünschen Sie eine persönliche Beratung rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Unternehmensinsolvenz – was wir für Sie tun können
Wir beraten Sie zum Insolvenzrecht für Unternehmen
Unser Ziel ist klar definiert. Wir beraten Sie in der schwierigen Situation der drohenden oder bereits feststehenden Unternehmensinsolvenz. Drohenden Haftungsgefahren effektiv begegnen, prüfen, ob eine Unternehmenssanierung aussichtsreich und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden, das sind die Hauptpunkte, für die Sie sich Experten an Ihre Seite holen sollten.
Bei Unternehmensinsolvenzen beraten wir bei der Fest- oder Nichtfeststellung der Insolvenzreife und wirken auf eine ordentliche Insolvenzantragstellung hin. Unternehmen, die von der Insolvenz (häufig: Zahlungsunfähigkeit) bedroht sind, können unter richtiger Beratung, unter Mitwirkung von Gläubigern und der Aufstellung eines Sanierungskonzeptes gerettet werden.
Geschäftsführer von GmbH oder Vorstände von Aktiengesellschaften haben besondere Risiken in Haftungsanspruch genommen zu werden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch dazu und können Ihnen Alternativen zur Unternehmensinsolvenz anbieten.
Unternehmensinsolvenz: 9.968 Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2018
Corona verschlimmert die Lage weiter
Die Zahlen sind nicht schön. Allein im ersten Halbjahr 2018 wurden deutschen Amtsgerichten fast 10.000 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Den größten Anteil macht das Baugewerbe aus, gefolgt von Firmen, die im Wirtschaftsbereich tätig sind.
Juristische Personen sind verpflichtet Insolvenz anzumelden, wenn einer der drei nachfolgend aufgeführten Insolvenzgründe eintritt:
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (mit Ausnahme)
- Überschuldung
Liegt ein Insolvenzgrund vor, versäumt oder unterlässt die juristische Person jedoch die Antragseröffnung, begeht die Person eine juristische Straftat, die Insolvenzverschleppung. Liegt Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens spätestens nach drei Wochen gestellt werden. Wussten Sie, dass rund 66 Prozent aller betroffenen Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung beschuldigt werden? Und das „nur“, weil sie zu lange versucht haben ihre Firma zu retten. Begehen Sie diesen Fehler nicht und holen Sie sich rechtzeitig Experten an Ihre Seite.
Ablauf Insolvenzverfahren in Kürze
Ein Unternehmen wird als insolvenznah bezeichnet, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder die Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung bereits eingetreten ist. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist die Insolvenz freiwillig. Bei einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung ist die Insolvenz binnen 21 Tagen verpflichtend.
Das Insolvenzverfahren muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, das dann auch den Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter ist dann für alle weiteren Handlungen zuständig und löst den Geschäftsführer ab. Bei der späteren Gläubigerversammlung wird dann entschieden, ob das Unternehmen saniert wird oder eine Verwertung des Vermögens erfolgt.
Wichtig zu wissen: Dem Antrag auf das Insolvenzverfahren wird nur stattgegeben, wenn die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse bezahlt werden können.
Unternehmensinsolvenz: Wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Experten
Unternehmensinsolvenz mittels Unternehmenssanierung abwenden
Möglicherweise kann die Unternehmensinsolvenz in Ihrem Fall abgewendet werden. Sprechen Sie mit unseren Überschuldungs- und Insolvenzexperten und unternehmen Sie vorher nichts. Möglicherweise kann eine Unternehmenssanierung Ihre Gesellschaft retten und Sie können die Insolvenz abwenden.
Wir erstellen für Sie die Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose. Verlassen Sie sich auf die wirtschaftliche Expertise und umfangreiche Erfahrung unserer Experten. Gerne beraten wir Sie auch nach Erstellung der Fortbestehensprognose und schauen gemeinsam mit Ihnen, wie es weitergehen kann und muss. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und rufen Sie uns am besten heute noch an.
Ihre Vorteile der Zusammenarbeit:
- Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
- Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen Plausibilisierung von Fortbestehensprognose und Fortführungsprognosen
- Einsatz von Wirtschaftsprüfern sowie Planungs- und Bewertungsprofessionals mit umfangreicher Erfahrung
- Termingerechte Gutachtertätigkeit auch in zeitkritischen Fällen
- Umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der Verfahrensabläufe und Anforderungen