Insolvenzverschleppung – die große Gefahr für den GmbH-Geschäftsführer
Unternehmensberatung Noack berät betroffene Geschäftsführer
Die Insolvenzverschleppung ist eine der größten Gefahren in der GmbH Krise.
Rund 60 % aller GmbH-Geschäftsführer sehen sich der Gefahr der Insolvenzverschleppung ausgesetzt, weil sie den richtigen Zeitpunkt versäumen, den Insolvenzantrag zu stellen.
Unternehmensberatung Noack berät betroffene Geschäftsführer und bietet Ihnen fachliche Hilfe und Unterstützung in der GmbH Krise.
Informieren Sie sich nachfolgend zur Insolvenzverschleppung und wie Sie dieser Gefahr am besten aus dem Weg gehen.
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Was versteht man unter Insolvenzverschleppung?
Die Insolvenzverschleppung früher Konkursverschleppung
International ist die Insolvenzverschleppung sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland stellt sie einen Straftatbestand dar, der in § 15a Abs. 1 InsO begründet ist. Unter der Insolvenzverschleppung versteht man die verspätete Anmeldung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Die Insolvenzverschleppung hat sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen, die unter anderem hier § 64 GmbHG, § 130a HGB, §§ 92, 93 AktG nachzulesen sind. Das Strafmaß kann von einer Geldstrafe bis zu einer mehrjährigen Haftstrafe reichen. Auch ein Berufsverbot kann ausgesprochen werden.
Definition der Insolvenzgründe in § 17 und § 19 InsO
Die Insolvenzgründe, die zur Insolvenzantragspflicht führen, sind in § 17 und § 19 InsO definiert. Die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung sind die Legaldefinition der Insolvenzantragspflicht. Das Gesetz sagt, ist einer der beiden Insolvenzgründe eingetreten, haben Sie als Geschäftsführer 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag zu stellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, droht die Gefahr der Insolvenzverschleppung. Tatsächlich geraten viele Geschäftsführer nicht aus betrügerischer Absicht in diese Gefahr, sondern weil sie zu lange versuchen ihr Unternehmen zu retten. Verständlich, aber nicht legal. Auch wenn ein guter Wille dahinter steht, kennt das Gesetz wenig Rücksichtnahme.
Was tun, wenn die Insolvenzverschleppung droht?
Es gibt nicht nur einen Weg aus der GmbH Krise
Den Kopf in den Sand stecken und der Dinge harren, die da kommen mögen, ist die schlechteste Lösung. Sie müssen sich schnell für einen Weg entscheiden, wenn Ihre Gesellschaft in einer Krise steckt. Ist die Sanierung, die auch im Rahmen der Firmeninsolvenz durchgeführt werden kann aussichtslos, bleibt Ihnen nur noch die Insolvenz und Aufgabe Ihrer Firma. Leider bedeutet die Firmeninsolvenz nicht nur das Aus Ihrer Gesellschaft, sondern auch zahlreiche Risiken. Lesen Sie dazu weitere Informationen unter „GmbH Probleme“.
Die mögliche Lösung: Verkaufen Sie Ihre krisenbehaftete GmbH
Unternehmensberatung Noack bietet Ihnen den GmbH Ankauf
Die GmbH Insolvenz birgt zahlreiche Haftungsrisiken für Sie als Geschäftsführer. Neben diesen Haftungsrisiken wird es auch schwer finden einen beruflichen Neuanfang zu finden, denn Ihre Reputation ist nachhaltig geschädigt.
Ihre Vorteile des GmbH Verkaufs: Wir erhalten Ihre Reputation und schützen Ihre Bonität. Gerne beraten wir Sie bei einem Neustart und helfen Ihnen einen beruflichen Neuanfang zu starten. Sie erhalten aus unserem Netzwerk Rechtsberatung und Finanzberatung. Unsere Experten lassen Sie in Krisensituationen nicht allein. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen den Weg aus der Krise.
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